Gesellenprüfung Teil I und Teil II
Die Gebäudereiniger-Innung ist grundsätzlich zuständig für die Organisation und Durchführung der Gesellenprüfung. Die Abnahme der Prüfungen ist von der Gebäudereiniger-Innung NordWestfalen auf den Gesellenprüfungsausschuss der Gebäudereiniger-Innung Westfalen-Mitte übertragen.
Die Prüfungsfragen werden in Nordrhein-Westfalen zentral und einheitlich durch einen Ausschuss des Landesinnungsverbandes erstellt.
Zur Hälfte der Ausbildungszeit ist die Gesellenprüfung Teil 1 abzulegen. Diese findet jährlich im Frühjahr statt. Die Gesellenprüfungen Teil 2 werden zweimal jährlich im Sommer und im Winter durchgeführt. Die Anmeldungen sind unter Vorlage des Berichtsheftes an die Innungsgeschäftsstelle der Innung Westfalen-Mitte zu richten.
Die Innung Westfalen-Mitte lädt bei bestandener Gesellenprüfung zur Lossprechungsfeier ein und stellt das Prüfungszeugnis und den Gesellenbrief aus.
GP2 Theorie am 28.05.2026 (Sommer)
GP2 Theorie am 10.12.2026 (Winter)