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Mitglied werden

Mitglied kann jedes Gebäudereinigungsunternehmen mit Sitz oder einer Niederlassung im Innungsgebiet werden. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand.

Nähere Informationen entnehmen Sie der Beitrags- und Gebührenordnung und dem Aufnahmeantrag. Selbstverständlich haben Sie die Möglichkeit sich zusätzlich telefonisch oder persönlich vorher durch die Geschäftsstelle informieren zu lassen.


Aufnahmeantrag 2025

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Aufnahmeantrag 2026

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